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Betriebsverfassungsgesetz
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Bedeutung und Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetz

Durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird die Mitwirkung der Arbeitnehmer und der sie repräsentierenden Organe in betrieblichen Angelegenheiten geregelt; ferner enthält das Gesetz Vorschriften über die Wahl und die Geschäftsführung dieser Organe sowie über die Rechtsstellung von deren Mitglieder.

Das BetrVG gilt in räumlicher Hinsicht für alle inländischen Betriebs, auch soweit sie zu einem ausländischen Unternehmen gehören; es gilt andererseits nicht für im Ausland gelegene Betriebe deutscher Unternehmen. Innerhalb der BRD erfasst das BetrVG grundsätzlich alle Betriebe der privaten Wirtschaft. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Religionsgemeinschaften.
         
 
 
Im Bereich des öffentlichen Dienstes finden nicht das BetrVG, sondern die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder Anwendung die die Mitwirkung der Arbeitnehmer und ihrer Organe in dienstlichen Angelegenheiten regeln.

In den Betrieben, in denen das BetrVG gilt, werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer
einschließlich der Auszubildenden von den Vorschriften des BetrVG erfasst.