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Arbeitskampfrecht
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Das Arbeitskampfrecht ist, was ist das?

Das Arbeitskampfrecht ist, unabhängig von wenigen Ausnahmen, ein Arbeitsrecht, was im Gerichtssakk entstanden ist. Das bedeutet, dass das Arbeitskampfrecht nicht durch das Parlament durch Gesetz versabschiedet wurde, sondern durch Rechtsurteile in unendlichen Gerichtsurteilen entstanden ist. Verfasser eines Leidtfadens zu diesem Rechtsgebiet ist der frühere Präsident des Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, "Arbeitskampfrecht", 2002. Dieses Werk gilt als das Standard-Werk für dieses Rechtsgebiet.
         
 
 
Was verbirgt sich hinter dem Arbeitskampfrecht?